Barrierefreiheit
Zugängliche Websites
Die Webseiten der NAB sind nach Möglichkeit gemäss Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.0) implementiert und ermöglichen auch einen barrierefreien Zugang für sehbehinderte Menschen.
Accesskeys
Folgende Ziffern plus browserspezifische weitere Taste (z.B. Chrome ALT + Ziffer) erlauben den schnellen Zugriff auf bestimmte Seiten und Inhalte unserer Website:
0 = Startseite
1 = Haupt-Navigation öffnen
2 = Suche
3 = Kontakt aufnehmen
4 = NAB-Standorte
6 = Login NAB Online Banking
7 = Kapitel "Jobs & Karriere"
8 = Kapitel "Über uns"
9 = Seite Barrierefreiheit
Zugängliches Online Banking
NAB Online Banking ist auch für Kundinnen und Kunden mit einer Sehbehinderung zugänglich.
Zugängliche Geschäftsstellen
Für Neu- und Umbauten gelten umfassende Richtlinien zur behinderten- und betagtengerechten Ausgestaltung der betriebsgenutzten Liegenschaften (Geschäftsstellen, Bürogebäude und Automatenstandorte).
Die Richtlinien betreffen u.a.
- Geschäftsstellen-Aussenbereich (Zugang, Parkplätze)
- Eingangstüren
- Kundenhallen
- Besprechungsräume
- Bancomaten
Zugängliche Bancomaten für Rollstuhlgänger
An Standorten mit mehr als zwei Geräten vor Ort sind tiefer gesetzte Bancomaten mit Tastaturhöhe 84 cm ab Boden in Betrieb oder mit dem nächsten Umbau geplant. Die Standard-Tastaturhöhe beträgt 94 cm.
Automateninfrastruktur unserer Geschäftsstellen
Sprechende Bancomaten
Für blinde und sehbehinderte Kundinnen und Kunden sind an vielen Standorten sprechende Bancomaten in Betrieb. Die Benutzerführung auf dem Bildschirm ist als akustische Anweisung über den kundeneigenen Kopfhörer (3,5 mm Klinke) in Deutsch, Italienisch, Französisch oder Englisch abrufbar. Die übrigen verbleibenden Standorte werden im Laufe der Zeit im Rahmen der permanenten Geräteerneuerung mit sprechenden Bancomaten ausgerüstet.
Automateninfrastruktur unserer Geschäftsstellen
Zugängliche Informationen in Papierform
Postenauszüge, Kontoauszüge und Tagesauszüge können in vergrösserter Schrift (15 Punkt) oder in Brailleschrift (Blindenschrift) angefordert werden.
Telefonische Auskünfte an Hörbehinderte
Hörbehinderte und Gehörlose können auch telefonisch mit der Bank kommunizieren, wenn sie die Procom als Vermittlerin dazwischenschalten. Voraussetzung ist, dass sie vorgängig ein Ermächtigungsformular der NAB unterzeichnet an die NAB zurückgesendet haben.
Bitte bestellen Sie das Formular bei Ihrem/Ihrer KundenberaterIn.