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Pfadangabe
Absicherungen für Unternehmen
Bestehende Firmenkunden können sich bei Zahlungen, Währungsgeschäften oder gegen Zinsveränderungen weiterhin absichern.
Lösungen zur Absicherung
Damit sich verändernde Marktparameter nicht nachhaltig negativ auf Ihr Geschäftsergebnis auswirken und Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen fokussieren können, empfiehlt sich die sporadische Durchführung einer akkuraten Risikoanalyse.
Der professionelle Umgang mit Währungsrisiken ist nicht mehr nur den multinationalen Konzernen vorbehalten. Auch ein KMU darf nichts dem Zufall überlassen und sollte sich gegen unliebsame Marktentwicklungen schützen. Mit dem richtigen Absicherungsinstrument können Risiken minimiert oder ganz eliminiert werden.
Devisen-Kassageschäfte
Ein Devisen-Kassageschäft ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien über einen Kauf oder Verkauf einer Währung gegenüber einer anderen Währung. Die Lieferung der getauschten Devisen erfolgt generell zwei Arbeitstage nach Geschäftsabschluss. Das Kassageschäft ist das häufigste Devisengeschäft.
Devisen-Termingeschäfte
Ein Devisen-Termingeschäft eignet sich zur definitiven Absicherung von zukünftigen Währungsrisiken. Der Terminkurs setzt sich aus dem Kassakurs und dem Swapsatz zusammen. Der Swapsatz ist ein Auf- oder Abschlag für die gewählte Laufzeit und berechnet sich aus der Zinsdifferenz zweier Währungen. Das Termingeschäft ist das ideale Absicherungsgeschäft um Kursrisiken in Zukunft kostengünstig abzusichern.
Devisen-Swapgeschäfte
Mit einem Swapgeschäft können Sie ein fälliges Kassa-, Swap- oder Termingeschäft verlängern oder verkürzen und Ihre Liquidität bewirtschaften. Beim Swapgeschäft schliessen Sie gleichzeitig ein Kassa- und ein Termingeschäft ab. Diese Geschäftsart ist mit einem zeitlich limitierten Tauschgeschäft vergleichbar. Sie eignet sich insbesondere, um kosteneffizient unerwünschte Fremdwährungsfälligkeiten zu verschieben oder Ihren Cash-Bestand zu optimieren.
Devisenoptionen
Devisenoptionen eignen sich insbesondere zur Absicherung gegen Währungsrisiken im Kommerz- und Anlagebereich. Mit geringem Kapitaleinsatz können Sie grosse Fremdwährungsbeträge absichern und gleichzeitig Ihre Kursgewinnchancen wahren.
Limitierte Aufträge
Die NAB überwacht für Sie rund um die Uhr limitierte Kauf- oder Verkaufsaufträge ab einem Gegenwert von CHF 100'000.
Käufer von Fremdwährungen
Ihre Bedürfnisse
Der Leveraged Forward ist eine kostenlose Absicherungsstrategie. Sie eignet sich für Käufer von Fremdwährungen, die sich gegen steigende Wechselkurse absichern und den Einkaufskurs ihrer Devisen optimieren möchten.
Funktionsweise
Beim Leveraged Forward wird ein Strikepreis vereinbart, zu dem Sie einen Nominalbetrag einer Fremdwährung an einem bestimmten Fälligkeitsdatum kaufen. Dabei ist der zu kaufende Nominalbetrag der Fremdwährung von zwei Faktoren abhängig: einerseits vom Wechselkursniveau am Fälligkeitsdatum, andererseits vom definierten Hebelfaktor (Leverage). Üblicherweise wird ein Hebelfaktor von 2:1 gewählt.
Am Fälligkeitsdatum können zwei Szenarien auftreten:
- Szenario 1: Notiert der Wechselkurs oberhalb des Strikepreises, kaufen Sie den vereinbarten Nominalbetrag der Fremdwährung zum Strikepreis.
- Szenario 2: Notiert der Wechselkurs bei oder unterhalb des Strikepreises, kaufen Sie den Nominalbetrag der Fremdwährung, multipliziert mit dem Hebelfaktor, zum Strikepreis. Bei einem Hebelfaktor von 2:1 entspricht dies der doppelten Menge des Nominalbetrags.
Ihre Vorteile
- Definitive Absicherung des Nominalbetrags zum Strikepreis und somit Schutz vor steigenden Wechselkursen.
- Zero-Cost-Strategie: Sie zahlen weder eine Prämie noch sonstige Gebühren.
- Optimierung des Kaufpreises: Der vereinbarte Strikepreis ist immer tiefer als der Kurs eines Termingeschäfts mit demselben Fälligkeitsdatum.
- Die Parameter der Absicherungsstrategie können individuell Ihren Bedürfnissen angepasst werden.
Ihre Risiken
- Hebelfaktor: Abhängig vom Kursniveau am Fälligkeitsdatum sind Sie allenfalls dazu verpflichtet, den um den Hebelfaktor multiplizierten Nominalbetrag zu kaufen.
- Negativer Marktwert: Die vorzeitige Schliessung der Position kann Kosten verursachen.
Voraussetzungen
- Risikoaufklärung
- OTC-Handelslimite und OTC-Rahmenvertrag
- FinfraG-Formular und Antrag auf elektronische Übermittlung und Freigabe von OTC-Transaktionen
Grafik: Beispiel für einen Importeur (Fremdwährungskäufer)
Verkäufer von Fremdwährungen
Ihre Bedürfnisse
Der Leveraged Forward ist eine kostenlose Absicherungsstrategie. Sie eignet sich für Verkäufer von Fremdwährungen, die sich gegen tiefere Wechselkurse absichern und den Verkaufskurs ihrer Devisen optimieren möchten.
Funktionsweise
Beim Leveraged Forward wird ein Strikepreis vereinbart, zu dem Sie einen Nominalbetrag einer Fremdwährung an einem bestimmten Fälligkeitsdatum verkaufen. Dabei ist der zu verkaufende Nominalbetrag der Fremdwährung von zwei Faktoren abhängig: einerseits vom Wechselkursniveau am Fälligkeitsdatum, andererseits vom definierten Hebelfaktor (Leverage). Üblicherweise wird ein Hebelfaktor von 2:1 gewählt.
Am Fälligkeitsdatum können zwei Szenarien auftreten:
- Szenario 1: Notiert der Wechselkurs unterhalb des Strikepreises, verkaufen Sie den vereinbarten Nominalbetrag der Fremdwährung zum Strikepreis.
- Szenario 2: Notiert der Wechselkurs bei oder oberhalb des Strikepreises, verkaufen Sie den Nominalbetrag der Fremdwährung, multipliziert mit dem Hebelfaktor, zum Strikepreis. Bei einem Hebelfaktor von 2:1 entspricht dies der doppelten Menge des Nominalbetrags.
Ihre Vorteile
- Definitive Absicherung des Nominalbetrags zum Strikepreis und somit Schutz vor fallenden Wechselkursen.
- Zero-Cost-Strategie: Sie zahlen weder eine Prämie noch sonstige Gebühren.
- Optimierung des Verkaufspreises: Der vereinbarte Strikepreis ist immer höher als der Kurs eines Termingeschäfts mit demselben Fälligkeitsdatum.
- Die Parameter der Absicherungsstrategie können individuell Ihren Bedürfnissen angepasst werden.
Ihre Risiken
- Hebelfaktor: Abhängig vom Kursniveau am Fälligkeitsdatum sind Sie allenfalls dazu verpflichtet, den um den Hebelfaktor multiplizierten Nominalbetrag zu verkaufen.
- Negativer Marktwert: Die vorzeitige Schliessung der Position kann Kosten verursachen.
Voraussetzungen
- Risikoaufklärung
- OTC-Handelslimite und OTC-Rahmenvertrag
- FinfraG-Formular und Antrag auf elektronische Übermittlung und Freigabe von OTC-Transaktionen
Grafik: Beispiel für einen Exporteur (Fremdwährungsverkäufer)
Käufer von Fremdwährungen
Ihre Bedürfnisse
Der Risk Reversal ist eine kostenlose Absicherungsstrategie. Sie eignet sich für Käufer von Fremdwährungen, die sich gegen steigende Wechselkurse absichern und gleichzeitig von Kursrückgängen profitieren möchten.
Funktionsweise
Beim Risk Reversal werden neben dem Nominalbetrag einer Fremdwährung und dem Fälligkeitsdatum zwei unterschiedliche Strikepreise vereinbart. Auf der Höhe des oberen Strikepreises (Cap) sind Sie gegen steigende Wechselkurse abgesichert. Bis zum Niveau des unteren Strikepreises (Floor) können Sie von Kursrückgängen profitieren. Der definitive Wechselkurs ist somit abhängig vom Kursniveau am Fälligkeitsdatum.
Am Fälligkeitsdatum können drei Szenarien auftreten:
- Szenario 1: Notiert der Wechselkurs oberhalb des Caps, kaufen Sie den vereinbarten Nominalbetrag der Fremdwährung zum oberen Strikepreis.
- Szenario 2: Notiert der Wechselkurs unterhalb des Floors, kaufen Sie den vereinbarten Nominalbetrag der Fremdwährung zum unteren Strikepreis.
- Szenario 3: Notiert der Wechselkurs zwischen den beiden Strikepreisen, resultiert keine Transaktion aus dieser Strategie. Sie können Ihren Devisenbedarf zum aktuellen Marktkurs am Fälligkeitsdatum eindecken.
Ihre Vorteile
- Definitive Absicherung des Nominalbetrags zum oberen Strikepreis und somit Schutz vor steigenden Wechselkursen.
- Zero-Cost-Strategie: Sie zahlen weder eine Prämie noch sonstige Gebühren.
- Optimierung: Bis zum Niveau des unteren Strikepreises können Sie von vorteilhaften Kursrückgängen profitieren. Der Floor liegt dabei immer tiefer als der Kurs eines Termingeschäfts mit derselben Fälligkeit.
- Die Parameter der Absicherungsstrategie können individuell Ihren Bedürfnissen angepasst werden.
Ihre Risiken
- Abhängig vom Kursniveau am Fälligkeitsdatum sind Sie allenfalls verpflichtet, den Nominalbetrag der Fremdwährung zu einem höheren Kurs als dem aktuellen Marktkurs zu kaufen.
- Negativer Marktwert: Die vorzeitige Schliessung der Position kann Kosten verursachen.
Voraussetzungen
- Risikoaufklärung
- OTC-Handelslimite und OTC-Rahmenvertrag
- FinfraG-Formular und Antrag auf elektronische Übermittlung und Freigabe von OTC-Transaktionen
Grafik: Beispiel für einen Importeur (Fremdwährungskäufer)
Verkäufer von Fremdwährungen
Ihre Bedürfnisse
Der Risk Reversal ist eine kostenlose Absicherungsstrategie. Sie eignet sich für Verkäufer von Fremdwährungen, die sich gegen fallende Wechselkurse absichern und gleichzeitig von Kursanstiegen profitieren möchten.
Funktionsweise
Beim Risk Reversal werden neben dem Nominalbetrag einer Fremdwährung und dem Fälligkeitsdatum zwei unterschiedliche Strikepreise vereinbart. Auf dem Niveau des unteren Strikepreises (Floor) sind Sie gegen sinkende Wechselkurse abgesichert. Bis zur Höhe des oberen Strikepreises (Cap) können Sie von Kursanstiegen profitieren. Der definitive Wechselkurs ist somit abhängig vom Kursniveau am Fälligkeitsdatum.
Am Fälligkeitsdatum können drei Szenarien auftreten:
- Szenario 1: Notiert der Wechselkurs unterhalb des Floors, verkaufen Sie den vereinbarten Nominalbetrag der Fremdwährung zum unteren Strikepreis.
- Szenario 2: Notiert der Wechselkurs oberhalb des Caps, verkaufen Sie den vereinbarten Nominalbetrag der Fremdwährung zum oberen Strikepreis.
- Szenario 3: Notiert der Wechselkurs zwischen den beiden Strikepreisen, resultiert keine Transaktion aus dieser Strategie. Sie können Ihren Devisenverkauf zum aktuellen Marktkurs am Fälligkeitsdatum ausführen.
Ihre Vorteile
- Definitive Absicherung des Nominalbetrags zum unteren Strikepreis und somit Schutz vor sinkenden Wechselkursen.
- Zero-Cost-Strategie: Sie zahlen weder eine Prämie noch sonstige Gebühren.
- Optimierung: Bis zur Höhe des oberen Strikepreises können Sie von vorteilhaften Kursanstiegen profitieren. Der Cap liegt dabei immer höher als der Kurs eines Termingeschäfts mit demselben Fälligkeitsdatum.
- Die Parameter der Absicherungsstrategie können individuell Ihren Bedürfnissen angepasst werden.
Ihre Risiken
- Abhängig vom Kursniveau am Fälligkeitsdatum sind Sie allenfalls verpflichtet, den Nominalbetrag der Fremdwährung zu einem tieferen Kurs als dem aktuellen Marktkurs zu verkaufen.
- Negativer Marktwert: Die vorzeitige Schliessung der Position kann Kosten verursachen.
Voraussetzungen
- Risikoaufklärung
- OTC-Handelslimite und OTC-Rahmenvertrag
- FinfraG-Formular und Antrag auf elektronische Übermittlung und Freigabe von OTC-Transaktionen
Grafik: Beispiel für einen Exporteur (Fremdwährungsverkäufer)
Per sofort werden auf BU15 keine neuen Zins Derivate für Kunden mehr abgeschlossen. Sie als Unternehmen sind dem sich ständig ändernden Zinsniveau am Markt ausgesetzt. Dabei stellen die Zinskosten einen zentralen Bestandteil jeder Finanzierung dar. Deshalb sollten Sie sich im Rahmen der Investitionsplanung Gedanken dazu machen, welchen Risikoappetit bezüglich steigender Zinsen eingegangen werden will und inwiefern die Zinskosten über den Zeithorizont der Investition planbar sein sollen.
Absicherung über die Wahl Ihres Kreditprodukts
Mit der Wahl der entsprechenden Kreditprodukte lässt sich das Risiko steigender Zinsen absichern und durch die Kombination verschiedener Kreditprodukte gleichzeitig die Zinskosten optimieren.
Produkt | Ihr Vorteil |
Festkredit Fixer Zinssatz über die gewählte Laufzeit |
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Termin-Festkredit Termingeschäft mit Vorlaufzeit bis zu 24 Monate |
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Rollover-Kredit Flexibler Produktwechsel |
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Absicherung über den Einsatz von Zinsderivaten (Zinsswaps)
Zinsderivate sind Finanzprodukte, deren Werte sich von einem Basiswert (Zinssatz) ableiten und zur Bewirtschaftung von Zinsänderungsrisiken dienen. Sie basieren auf einem ausserbörslichen, vertraglichen Abschluss zwischen zwei Parteien (OTC: Over-the-Counter) und weisen während der Laufzeit einen Barwert auf, weshalb sie mit der Gegenpartei handelbar sind.
Im Bereich der Zinsderivate bietet insbesondere der Zinsswap (englisch: Interest Rate Swap, IRS) flexible Einsatzmöglichkeiten zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken.
Ihre Vorteile:
- Auch längere Laufzeiten über 10 Jahre möglich
- Zinsswaps können mit mehreren Jahren Vorlaufzeit abgeschlossen werden
- Hohe Flexibilität in der Ausgestaltung (z.B. Nominal, Amortisationen)
- Loslösung der Zinsbindung von der Kapitalbindung. Somit wäre beispielsweise eine Anpassung des Kapitalbedarfs bei jedem Rolltermin möglich
- Zinsswaps sind unter normalen Marktbedingungen jederzeit mit der Gegenpartei handelbar und erlauben die Realisierung von positiven oder negativen Nettobarwerten
Funktionsweise von Zinsswaps
Beim Zinsswap handelt es sich um den Austausch von fixen Zinszahlungen gegen variable Zinszahlungen über einen definierten Zeitraum. Dabei können Sie sich gegen steigende oder sinkende Zinsen absichern.
Fix Payer Zinsswap | Absicherung gegen steigende Zinsen
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Fix Receiver Zinsswap Receive fix / pay float | Absicherung gegen sinkende Zinsen
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Risiken von Zinsswaps
- Mit dem Abschluss eines Fix Payer Zinsswaps (Absicherung gegen steigende Zinsen) wird die Möglichkeit vergeben, von tieferen Zinsen zu profitieren. Das aktuelle Zinsniveau wird beim Abschluss fixiert
- Die vorzeitige Auflösung von Zinsswaps kann je nach Marktentwicklung zu erheblichen Auflösungskosten führen. Bei der Auflösung erfolgt eine einmalige Ausgleichszahlung des aktuellen Nettobarwerts des Zinsswaps
- Im aktuellen Umfeld der Negativzinsen führen Fix Payer Zinsswaps zu erhöhten Kosten. Bei negativen LIBOR-Fixings muss der Fix-Payer nebst dem fixen Zinssatz ebenfalls den negativen LIBOR Satz bezahlen
Kontaktieren Sie uns
Gerne informieren wir Sie ausführlich zu den verschiedenen Instrumenten der Zinsabsicherung. Setzen Sie sich mit Ihrem Kundenberater in Verbindung und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.
Devisengeschäft Online-Lösung
Devisengeschäfte schliessen Sie am einfachsten online ab. Mit dem my Solutions-Portal steht Ihnen eine komfortable Lösung für Ihre Devisengeschäfte zur Verfügung zu stellen.
Garantie und Bürgschaft
Wir bürgen für Sie: von der Bauhandwerkerbürgschaft bis zur Zahlungsgarantie.
Erst zahlen, dann streiten. Garantien sind abstrakte Zahlungsversprechen losgelöst vom Grundgeschäft. Es sind keine Einreden möglich.
Die Garantie
Eine Garantie ist ein abstraktes Zahlungsversprechen der Bank, dem Begünstigten auf dessen erste Anforderung hin einen bestimmten Betrag zu zahlen, wenn dieser eine Erklärung abgibt, dass der Hauptschuldner seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt hat.
Die Garantie ist eine vom Hauptverhältnis losgelöste Zahlungsverpflichtung, zahlbar auf erste Anforderung des Garantiebegünstigten. Einreden vonseiten des Kunden sind ausgeschlossen - die Garantie ist eine abstrakte Zahlungsverpflichtung. Diese Art der Absicherung wird im In- und Ausland eingesetzt. Bei der Garantie ist der wichtigste Grundsatz: Erst zahlen, dann streiten!
Formen von Garantien
Direkte Garantie: Der Kunde beauftragt die Bank, eine Garantie direkt gegenüber dem Begünstigten abzugeben.
Indirekte Garantie: Begünstigte aus gewissen Ländern (z. B. Indien, Saudi-Arabien) akzeptieren nur Garantien mit länder- und bankspezifischen Texten. In diesem Fall beauftragt die (Schweizer) Bank die gewünschte Bank im Land des Begünstigten mit der Ausstellung einer Garantie ihm gegenüber. Die (Schweizer) Bank ihrerseits haftet mit einer Gegengarantie gegenüber der ausländischen Bank.
Die wichtigsten Arten von Garantien
Bietungsgarantie: Die Bietungsgarantie wird auch Offertgarantie, Bid Bond oder Tender Bond genannt. Diese Garantie wird hauptsächlich bei öffentlichen internationalen Ausschreibungen von Grossprojekten verlangt. Die Bietungsgarantie (ca. 2 % bis 5 % des Offertbetrags) soll einerseits die ausschreibende Stelle vor unseriösen und unqualifizierten Angeboten schützen, andererseits soll sie die Kosten für eine Neuausschreibung decken.
Anzahlungsgarantie: Die Anzahlungsgarantie (Advanced Payment Guarantee) stellt sicher, dass der Käufer einer Ware seine bereits geleistete Anzahlung zurückerhält, sofern die vertraglichen Lieferverpflichtungen nicht oder nur teilweise erfüllt wurden. Eine Inanspruchnahme der Anzahlungsgarantie sollte an den Eingang der Anzahlung gebunden sein.
Erfüllungsgarantie: Die Erfüllungsgarantie (Performance Bond) sichert allfällige Ansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer wegen nicht ordnungsgemässer bzw. nicht vertragsgemässer Lieferung oder Leistung.
Gewährleistungsgarantie: Die Gewährleistungsgarantie (Warranty Bond) sichert allfällige Ansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer, falls nach der Lieferung/Leistung Mängel auftreten, die der Lieferant nicht mehr beheben kann oder will. Im Inland kommt häufig die Handwerkerbürgschaft zur Anwendung.
Kreditsicherungsgarantie: Die Kreditsicherungsgarantie dient dem Kredit- oder Darlehensgeber als Möglichkeit, sich die Rückzahlung eines Kredits (meistens inklusive Zinsen) zu sichern. Diese Garantie kommt häufig unter Banken zur Anwendung.
Mietgarantie: Die Mietgarantie dient dem Vermieter als Sicherheit für Mietzinszahlungen und wird oft auch auf allfällige Instandstellungskosten nach Auflösung des Mietverhältnisses ausgedehnt. In diesem Fall sollte die Befristung der Mietgarantie wie folgt lauten: "für die Dauer des Mietverhältnisses plus X Monate."
Zahlungsgarantie: Die Zahlungsgarantie (Payment Guarantee) garantiert dem Verkäufer einer Ware oder Dienstleistung die Bezahlung durch den Garanten, falls der Käufer diese nicht innerhalb der vertraglich festgesetzten Frist vornimmt. Die Zahlungsgarantie wird oft anstelle von Akkreditiven eingesetzt, wenn der Käufer keine Dokumente als Liefernachweis benötigt oder verlangt.
Erst streiten, dann zahlen. Bürgschaften sind vollständig mit dem Grundgeschäft verknüpft. Einwendungen und Einreden sind möglich.
Die Bürgschaft
Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich die Bank als Bürge für einen Kunden (Auftraggeber). Bei rechtlichen Auseinandersetzungen kann sie anstelle des Kunden dem Begünstigten Einreden entgegensetzen.
Nach OR Art. 492 ff. ist eine Bürgschaft vollständig mit dem Grundgeschäft verknüpft. Einwendungen und Einreden sind möglich. Die Bank (Bürge) ist berechtigt und verpflichtet, dem Begünstigten die Einreden entgegenzusetzen, die dem Hauptschuldner (Kunde) zustehen. In der Praxis bedeutet dies oft langwierige rechtliche Auseinandersetzungen, bis eine Zahlung geleistet wird. Im Gegensatz zur Garantie gilt bei der Bürgschaft: Erst streiten, dann zahlen!
Formen von Bürgschaften
Einfache Bürgschaft: Bei der einfachen Bürgschaft entsteht die Zahlungspflicht der Bank (Bürge) erst, wenn die Forderung rechtskräftig ist und der Auftraggeber (Kunde) Konkurs gemacht hat oder eine Nachlassstundung gewährt wurde.
Solidarbürgschaft: Bei der Solidarbürgschaft kann die Bank (Bürge) vor dem Hauptschuldner (Kunde) belangt werden.
Die wichtigsten Arten von Bürgschaften
Bauhandwerkerbürgschaft: Die Bauhandwerkerbürgschaft dient dem Bauherrn (Begünstigter) zur Sicherung seiner Ansprüche gegenüber dem Handwerker für eventuelle Mängel am Werk. Die Handwerkerbürgschaft beträgt meistens 5-10 % der Auftragssumme und ist auf eine Laufzeit von 2 oder 5 Jahren befristet.
Zollbürgschaft: Die Zollbürgschaft dient der Eidgenössischen Zollverwaltung als Sicherheit, falls der Hauptschuldner (ZAZ-Kontoinhaber) seiner Zollzahlungspflicht nicht nachkommt. Zollbürgschaften sind immer solidarisch und unbefristet.
Akkreditiv und Dokumentarinkasso
Sie wollen Ihre Import- und Exportgeschäfte einfach absichern und unkompliziert abwickeln.
Das Akkreditiv ist ein international anerkanntes Instrument der Zahlungssicherung. Es sichert das Delkredererisiko im länderübergreifenden Waren- und Dienstleistungsverkehr ab.
Das Akkreditiv
Das Akkreditiv ist ein international anerkanntes Instrument der Zahlungssicherung. Es sichert das Delkredere-, das politische und das Transferrisiko im länderübergreifenden Waren- und Dienstleistungsverkehr ab.
Das Akkreditiv ist das Versprechen der Bank des Auftraggebers (Importeur/Käufer), dem Begünstigten (Exporteur/Verkäufer) den vereinbarten Betrag in der definierten Währung zu überweisen, sobald der Begünstigte innerhalb des festgelegten Zeitraums die vorgeschriebenen Dokumente einreicht. Im Rahmen der strengen internationalen Regeln lassen sich Akkreditive individuell gestalten und vielseitig einsetzen. Mit einem von uns bestätigten Export-Akkreditiv sichern wir insbesondere Ihr Delkredere, aber auch das Transferrisiko sowie politische Risiken ab. Dabei gilt: Banken befassen sich mit Dokumenten, nicht mit Waren.
Formen von Akkreditiv
Unbestätigt: Beim unbestätigten Akkreditiv wird die Korrespondenzbank dem Verkäufer die Akkreditiv-Eröffnung lediglich avisieren. In diesem Fall geht sie keine eigene Zahlungsverpflichtung ein. Sie muss die vom Verkäufer eingereichten Dokumente nicht honorieren. Der Verkäufer kann sich somit ausschliesslich auf die eröffnende Bank (Akkreditivbank) stützen und trägt das Delkredererisiko der eröffnenden Bank und das Länderrisiko - entsprechend deren Domizil - wie auch das Transferrisiko selbst.
Bestätigt: Bestätigt die Korrespondenzbank das Akkreditiv (im Auftrag der eröffnenden Bank), verpflichtet sie sich gegenüber dem Verkäufer, akkreditivkonforme Dokumente, die fristgerecht eingereicht werden, zu honorieren. In diesem Fall besitzt der Verkäufer neben der Verpflichtung der eröffnenden Bank ein rechtlich gleichwertiges und selbstständiges Zahlungsversprechen der Korrespondenzbank. Der Verkäufer trägt dann das Delkredererisiko der bestätigenden Bank und, sofern diese Bank nicht in seinem Land domiziliert ist, das Länderrisiko - entsprechend deren Domizil - wie auch das Transferrisiko.
Widerruflich: Alle Akkreditive, und das ist heute praktisch die Norm, die den aktuellen 'Einheitlichen Richtlinien für Dokumenten-Akkreditive' (ERA 600) unterstellt werden, gelten als unwiderruflich. Theoretisch kann ein Akkreditiv als widerruflich eröffnet werden, was aber in der Praxis aus verschiedenen Gründen keine Anwendung findet.
Unwiderruflich: Ein unwiderrufliches Akkreditiv ist eine feststehende Verpflichtung der eröffnenden Bank, zu zahlen, sofern die Akkreditiv-Bedingungen erfüllt sind. Es kann ohne Zustimmung des Verkäufers und aller verpflichteten Banken weder abgeändert noch annulliert werden. Wünscht der Verkäufer, dass einzelne Akkreditivbedingungen geändert beziehungsweise annulliert werden, muss er vom Käufer verlangen, einen entsprechenden Auftrag an die eröffnende Bank zu erteilen.
Arten von Akkreditiv
Sicht: Beim Sichtakkreditiv erfolgt die Zahlung an den Verkäufer unmittelbar nach der Einreichung der vorgeschriebenen Dokumente bei der ermächtigten Bank, sofern die Akkreditivbedingungen eingehalten worden sind. Den Banken wird aber eine angemessene Prüfungszeit, die nicht mehr als 5 Werktage nach Erhalt der Dokumente beträgt, zugestanden.
Aufgeschobene Zahlung: Beim Akkreditiv mit aufgeschobener Zahlung erfolgt die Zahlung an den Verkäufer nicht bei Einreichung der Dokumente, sondern erst zu einem im Akkreditiv vorgesehenen späteren Zeitpunkt (ohne Wechsel).
Akzept: Beim Akzeptakkreditiv erfolgt die Zahlung an den Verkäufer nicht bei Einreichung der Dokumente, sondern erst zu einem im Akkreditiv vorgesehenen späteren Zeitpunkt (mit Wechsel). Der Verkäufer kann von der Bank, die den Wechsel akzeptiert hat, oder von einer anderen Bank, eine Diskontierung verlangen und somit den Wechselbetrag abzüglich Wechseldiskont zu irgend einem Zeitpunkt nach Dokumenteneinreichung beziehen.
Negoziierung: Gemäss den ERA 600 (Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive, Revision 2007, Art. 2) bezeichnet Negoziierung den Ankauf von Wechseln (die auf eine andere Bank als die benannte Bank gezogen sind) und/oder von Dokumenten aus einer konformen Dokumentenvorlage durch die benannte Bank unter Vorleistung oder Übernahme einer Verpflichtung zur Vorleistung von Geldmitteln an den Verkäufer vor oder an dem Bankarbeitstag, an dem der Rembours an die benannte Bank fällig ist.
Leider wird diese Akkreditivart international gesehen nicht einheitlich interpretiert und unterschiedlich angewendet.
Übertragbar: Das übertragbare Akkreditiv ist auf die Bedürfnisse des internationalen Handels ausgerichtet. Es ermöglicht dem Zwischenhändler, den Anspruch aus einem Akkreditiv an einen Lieferanten zu übertragen, und erlaubt ihm so die Abwicklung von Geschäften mit begrenztem Einsatz eigener Mittel.
Standby: Standby Akkreditive sind garantieähnliche Instrumente, welche ihres dokumentären Charakters wegen den ERA (Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive) unterstellt sind. Standby Akkreditive können auch unter den ISP98 (International Standby Practices) ausgestellt werden.
Wird die garantierte Leistung nicht erbracht, kann der Verkäufer die Zahlungspflicht der Bank auslösen, indem er eine Erklärung, der Akkreditiv-Auftraggeber habe seine Verpflichtungen nicht erfüllt, zusammen mit allenfalls weiteren Dokumenten, akkreditivkonform einreicht.
Revolvierend: Lässt sich der Käufer in gewissen Zeitabschnitten bestimmte Teilmengen der bestellten Ware liefern (Sukzessivlieferungsvertrag), kann die Zahlungsabwicklung unter einem revolvierenden Akkreditiv erfolgen, das jeweils den Wert der Teillieferungen deckt. Die Bank verpflichtet sich normalerweise für den Gesamtwert aller vorgesehenen Teillieferungen.
Der zweite Teilbetrag tritt jedoch erst nach erfolgter Benutzung des ersten Teilbetrags in Kraft und so weiter.
Red Clause: Beim "Red Clause" Akkreditiv (Akkreditiv mit Vorschuss) kann der Verkäufer von der Korrespondenzbank einen Vorschuss in vereinbarter Höhe (in den Akkreditivbedingungen bezeichnet) verlangen. Dieser ist grundsätzlich dazu bestimmt, die Herstellung oder den Kauf der unter dem Akkreditiv zu liefernden Ware zu finanzieren. Der Vorschuss wird normalerweise ausbezahlt gegen Quittung und schriftliche Verpflichtung des Verkäufers, die Versanddokumente fristgerecht nachzuliefern.
Green Clause: Im Gegensatz zum "Red Clause" Akkreditiv wird beim "Green Clause" Akkreditiv der Vorschuss normalerweise nicht nur gegen Quittung und eine schriftliche Verpflichtung des Verkäufers, die Versanddokumente fristgerecht nachzuliefern, ausbezahlt, sondern zusätzlich ist immer ein Dokument einzureichen, welches die Einlagerung der zur Verschiffung zu gelangenden Ware nachweist.
Beim Dokumentarinkasso zieht eine Bank für den Verkäufer (Auftraggeber) gegen Übergabe der Dokumente (Zug-um-Zug) den geschuldeten Betrag ein.
Dokumentarinkasso
Beim Dokumentarinkasso zieht eine Bank für den Verkäufer (Auftraggeber) gegen Übergabe der Dokumente (Zug um Zug) den geschuldeten Betrag ein.
Das Dokumentarinkasso ist flexibler und kostengünstiger als ein Akkreditiv. Es ist das ideale Instrument, wenn Sie als Exporteur nicht auf die Risikoabsicherung durch ein Akkreditiv angewiesen sind, jedoch nicht gegen offene Rechnung liefern wollen. Das Dokumentarinkasso bietet Ihnen die Sicherheit, dass der Käufer nicht in den Besitz der Ware gelangt, ohne sie zu bezahlen, einen Wechsel zu akzeptieren oder ein Verpflichtungsschreiben zu unterzeichnen. Die Bank übernimmt aber keine Zahlungsverpflichtung.
Die Zahlungsklausel im Kaufvertrag und in der Offerte bezieht sich auf eine der nachstehenden Inkassoarten.
Arten von Dokumentarinkasso
Dokumente gegen Zahlung: Die vorlegende Bank (Bank des Käufers) darf dem Käufer die Dokumente nur gegen sofortige Bezahlung aushändigen. "Sofort" bedeutet bei Dokumentarinkassi nach internationaler Usanz "spätestens bei Ankunft der Ware". Will der Verkäufer nicht so lange auf sein Geld warten, muss er im lnkassoauftrag "Zahlung bei erster Vorlage der Dokumente" verlangen. In diesem Fall müssen aber sowohl der Kaufvertrag als auch die Rechnung eine Klausel enthalten, wonach die Dokumente sofort nach ihrer Ankunft bei der Inkassobank dem Bezogenen vorzulegen sind. Gemäss den Einheitlichen Richtlinien für Inkassi soll der lnkassoauftrag die genaue Frist angeben, innerhalb derer der Käufer die Dokumente aufnehmen oder "andere Bedingungen" erfüllen muss.
Dokumente gegen Akzept: Die vorlegende Bank händigt dem Käufer die Dokumente gegen Akzept eines Wechsels aus, die in der Regel 30 bis 180 Tage nach Vorweisung (Nach-Sicht-Wechsel) oder an einem festgelegten Datum (Zeit-Wechsel) fällig wird. So gelangt der Käufer bereits vor der eigentlichen Zahlung in den Besitz der Ware; er kann sie sofort weiterverkaufen und sich damit die notwendigen Mittel zur Zahlung des Wechsels verschaffen. Das Akzept gewährt ihm also eine Zahlungsfrist (Zahlungsziel) und erspart ihm eine anderweitige kurzfristige Lagerfinanzierung.
Der Verkäufer kann sich aber nach Freigabe der Dokumente nur noch auf das Akzept des Käufers als Sicherheit stützen. Er trägt also während der Laufzeit des Wechsels das Zahlungsrisiko. Er kann aber, falls der Kaufvertrag dieses vorsieht, verlangen, dass dem Akzept das Aval der vorlegenden Bank oder einer anderen erstklassigen Bank hinzugefügt wird. Damit erhöht sich für den Verkäufer die Sicherheit und auch die Möglichkeit, den Wechsel diskontieren oder - bei mittleren Laufzeiten - forfaitieren zu lassen.
Akzept mit Aushändigung: Diese dritte lnkassoart ist häufiger in der Fachliteratur als in der Praxis anzutreffen. Bei solchen gelegentlich aus fernöstlichen Ländern eingehenden lnkassoaufträgen verlangt der Verkäufer, dass der Käufer bei Vorlage der Dokumente einen Wechsel auf z.B. 60 Tage nach Sicht akzeptiert. Die Dokumente dürfen dem Käufer aber erst nach Bezahlung des Wechsels ausgehändigt werden. Die Ware muss solange eingelagert werden.