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Kapitaleinzahlungskonto
Möchten Sie eine AG, eine GmbH oder eine Kommandit-AG gründen? Steht eine Kapitalerhöhung an? Dann benötigen Sie zwingend ein Kapitaleinzahlungskonto für die Einlagen. Die Kommission beträgt lediglich 1‰ des Einzahlungsbetrages (minimum CHF 200, maximum CHF 1'000 plus MwSt.).
Das Kapitaleinzahlungskonto
Dieses Konto steht für die Gründung, die ordentliche Kapitalerhöhung und die genehmigte Kapitalerhöhung von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Kommandit-AGs mit Sitz in der Schweiz zur Verfügung. Für die effektive Gründung bzw. Kapitalerhöhung erstellen wir Ihnen eine Kapitaleinzahlungsbestätigung.
Auszahlung des Kapitals
Wir schreiben Ihnen das einbezahlte Kapital auf eine Bankverbindung gut, die auf den Namen der AG oder der GmbH lautet. Die Überweisung erfolgt frühestens am ersten Werktag nach der Veröffentlichung der Gesellschaftsgründung oder der Kapitalerhöhung im "Schweizerischen Handelsamtsblatt";
- oder vorher nach Vorliegen eines Handelsregisterauszugs im Original oder einer beglaubigten Kopie über die Eintragung;
- oder nach Erhalt einer Bestätigung der Eintragung im Original oder einer beglaubigten Kopie des eidgenössischen Handelsregisteramts.